Das Urteil vom 27.11.2017 wird gemäß § 319 ZPO von Amts wegen durch den Vorsitzenden wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass folgende Rechtsmittelbelehrung vor den Unterschriften der Richter eingefügt wird:
RECHTSMITTELBELEHRUNG
Gegen dieses Urteil kann von dem Beklagten
REVISION
eingelegt werden.
Für den Kläger ist gegen dieses Urteil kein Rechtsmittel gegeben.
Die Revision muss innerhalb einer Notfrist* von einem Monat schriftlich oder in elektronischer Form beim
Bundesarbeitsgericht
Hugo-Preuß-Platz 1
99084 Erfurt
Fax: 0361-2636 2000
eingelegt werden.
Die Notfrist beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung.
Die Revisionsschrift muss von einem Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Als Bevollmächtigte sind nur zugelassen:
1. Rechtsanwälte,
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