Der Tenor wird in Ziffer 1 a) wie folgt berichtigt:
a)Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger EUR 1.917,41 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus EUR 583,95 brutto seit 21.02.2010, aus weiteren EUR 528,07 brutto seit 21.03.2010, aus weiteren EUR 375,64 brutto seit 21.04.2010 und aus weiteren EUR 429,75 brutto seit 21.05.2010 zu bezahlen.
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