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Die in einem zugelassenen Pflegeheim lebende Klägerin begehrt von der beklagten Krankenkasse die Freistellung von den Kosten für einen Faltrollstuhl mit Therapietisch, mit dem sie seit Herbst 1997 versorgt ist. Das den Rollstuhl liefernde Sanitätshaus hat die angefallenen Kosten bis zum Abschluß dieses Rechtsstreits gestundet.
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