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Die in einem zugelassenen Pflegeheim lebende Klägerin begehrt von der beklagten Krankenkasse die Freistellung von den Kosten für die Wiederherrichtung und Bereitstellung eines gebrauchten Multifunktionsrollstuhls, mit dem sie auf Initiative ihrer Angehörigen und der Heimleitung seit September 1998 versorgt ist. Das den Rollstuhl liefernde Sanitätshaus hat die angefallenen Kosten in Höhe von 1.162,15 DM (Wiedereinsatzpauschale) bis zum Abschluß dieses Rechtsstreits gestundet.
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