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Die Klägerin begehrt von der beklagten Krankenkasse einen Schieberollstuhl.
Die 1910 geborene Klägerin, die bei der Beklagten versichert ist, wird in einem zugelassenen Pflegeheim vollstationär gepflegt und bezieht auch Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie leidet an Altersdemenz bei Verdacht auf Morbus Alzheimer, Herzinsuffizienz, Zustand nach Oberschenkelhalsbruch sowie Teileinsteifung der Hüft- und Kniegelenke; sie kann nur unsicher mit kleinen Schritten gehen und ist auf einen Rollstuhl angewiesen.
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