Auf die Beschwerde der Antragsteller zu 2 und 3 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 9. Februar 2024 - 27 BVGa 19/24 - teilweise abgeändert:
Die Anträge werden insgesamt zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligten streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren unter anderem über die Berechtigung des Wahlvorstands zur Einleitung einer Betriebsratswahl und zur Ausübung der Tätigkeiten eines Wahlvorstands.
3. 4.
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