Die Beklagte wird verurteilt, dem Antrag der Klägerin vom 28.08.2017 auf Reduzierung der Arbeitszeit ab dem 16.10.2017 auf 25 Wochenstunden, verteilt auf 4 Tage, zuzustimmen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.948,05 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem26.01.2018 zu zahlen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
5.Streitwert: 25310,21 EUR
Die Parteien streiten über die Berechtigung der Klägerin, während der Dauer der Elternzeit ihre Arbeitszeit zu reduzieren.
Die 37 -jährige Klägerin ist seit dem 1.6.2013 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Marketingmanagerin zu einem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt von 4554,17 € beschäftigt. Wegen der Einzelheiten der arbeitsvertraglichen Regelungen wird auf den Anstellungsvertrag vom 20.11.2015 (Bl. 9 GA) verwiesen.
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