LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 29.01.2004
4 Sa 1309/03
Normen:
ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1 ; BGB § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 03.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 751/03

Berechtigte Abmahnung wegen Alkoholgenusses während der Arbeitszeit aufgrund von Indiztatsachen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.01.2004 - Aktenzeichen 4 Sa 1309/03

DRsp Nr. 2004/7102

Berechtigte Abmahnung wegen Alkoholgenusses während der Arbeitszeit aufgrund von Indiztatsachen

Wenn sich die Klägerin gegen belastende Indiztatsachen wendet und sich darauf beruft, dass die drei in ihrem Kittel aufgefundenen leeren Likörfläschchen, die nicht ihr gehörten sondern Heimbewohnern geschenkt worden waren, nicht geeignet sein können, Rückschlüsse auf Alkoholgenuss zu ziehen, hat die Klägerin, da es Tatsachen aus ihrem eigenen Wahrnehmungsbereich darstellen, präzise zu erläutern, wie drei geleerte Likörfläschchen in ihren Kittel gelangt sind.

Normenkette:

ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1 ; BGB § 611 ;

Tatbestand: