LAG Hamm - Urteil vom 03.05.2007
17 Sa 1647/06
Normen:
TV Ang iöS (angestellt Tierärzte und Fleischkontrolleure in öffentlichen Schlachthöfen) § 14 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1, Abs. 7 Satz 1 b § 16 Abs. 2 ; BAT § 36 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Gelsenkirchen, vom 14.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 990/06

Berechnung von Kranken- und Urlaubsvergütung bei angestellten Tierärzten der Fleischbeschau in öffentlichen Schlachthöfen - Krankengeldzuschuss als Bezug im Sinne der Tarifvorschrift

LAG Hamm, Urteil vom 03.05.2007 - Aktenzeichen 17 Sa 1647/06

DRsp Nr. 2007/17586

Berechnung von Kranken- und Urlaubsvergütung bei angestellten Tierärzten der Fleischbeschau in öffentlichen Schlachthöfen - Krankengeldzuschuss als Bezug im Sinne der Tarifvorschrift

1. Der Wortlaut des § 14 Abs. 3 Satz 1 TV Ang iöS ist eindeutig und nicht auslegungsbedürftig; die Tarifvertragsparteien haben den Krankengeldzuschuss als Bezug im Sinne der Tarifvorschrift definiert, ohne zu differenzieren zwischen Monaten, in denen neben anderen Bezügen Krankengeldzuschuss geleistet wurde und Monaten, in denen der Angestellte ausschließlich Krankengeldzuschüsse erhalten hat.2. Sind Krankengeld und Krankengeldzuschuss nach § 14 Abs. 7 Satz 1 b TV Ang iöS innerhalb eines Kalenderjahres bei der für den Arbeitnehmer maßgeblichen Beschäftigungszeit bis längstens für die Dauer von 26 Wochen vom Arbeitgeber zu leisten, unabhängig davon, ob eine Wiederholungserkrankung vorliegt, liegt es in Ansehung dieser Regelungen auf der Hand, dass bei (nicht seltenen) längeren Erkrankungen in einzelnen Monaten nur der Krankengeldzuschuss gezahlt wird ohne dass der Angestellte gleichzeitig Krankengeld im Sinne von § 14 Abs. 1 TV Ang iöS erhält.