1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Dezember 2006 - 17/8 Sa 769/06 - aufgehoben, soweit es über die Berufung der Beklagten entschieden hat.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. Februar 2006 - 4 Ca 9697/05 - wird zurückgewiesen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von den Kosten des Verfahrens erster Instanz und des Berufungsverfahrens hat die Beklagte 11/27 und die Klägerin 16/27 zu tragen.
Von Rechts wegen!
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