LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 30.05.2022
3 Sa 311/20
Normen:
TV Musiker in Kulturorchestern § 15;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 15.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 220/20

Berechnung einer Dienstzeit nach dem Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.05.2022 - Aktenzeichen 3 Sa 311/20

DRsp Nr. 2022/15539

Berechnung einer Dienstzeit nach dem Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern

Tätigkeiten eines noch im Studium befindlichen Musikers als „Werkstudent“ in einem Orchester sind bei der Berechnung der Dienstzeit nach dem Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern zu berücksichtigen.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 15.09.2020 - 3 Ca 220/20 - aufgehoben.

2.

Es wird festgestellt, dass die vom Kläger bei der Neuen Philharmonie W. zurückgelegten Dienstzeiten vom 08.09.2003 - 25.07.2004 als Dienstzeiten bei Theater- und Kulturorchestern gemäß § 15 Abs. 1 TVK angerechnet werden.

3.

Der Beklagte hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TV Musiker in Kulturorchestern § 15;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Berechnung einer Dienstzeit nach § 15 des Tarifvertrages für Musiker in Kulturorchestern (TVK).