Die Parteien streiten über die Höhe der von der Beklagten zu zahlenden Betriebsrente.
Der am 10.2.1943 geborene Kläger trat am 1.2.1988 in die Dienste der Beklagten. Seine früheren Beschäftigungszeiten bei der G -W AG, die wie die Beklagte zum B -Konzern gehört, erkannte die Beklagte mit Wirkung ab 1.9.1975 an.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|