SG Hannover, vom 28.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 KN 26/02
Berechnung einer Altersrente nach den Vorschriften im Beitrittsgebiet oder nach Fremdrentenrecht, gewöhnlicher Aufenthalt des Rentenbewerbers
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.09.2006 - Aktenzeichen L 2 KN 19/06
DRsp Nr. 2007/20296
Berechnung einer Altersrente nach den Vorschriften im Beitrittsgebiet oder nach Fremdrentenrecht, gewöhnlicher Aufenthalt des Rentenbewerbers
1. Es ist abhängig vom damaligen Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes des Rentenbewerbers, ob Ende 1990 bei einer erstmaligen Rentenberechnung nach Art. 8 EinigVtr iVm Anl I Kap VIII EinigVtr die seinerzeit in den alten Bundesländern geltenden Bestimmungen oder nach Art. 9 Abs. 2 EinigVtr iVm der Anl II EinigVtr weiterhin die Verordnung über die Gewährung und Berechnung von Renten der Sozialpflichtversicherung vom 23.11.1979 zugrundezulegen war.
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