LAG Hamm - Urteil vom 04.01.2007
17 Sa 1275/06
Normen:
TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 ; TVÜ-L in § 5 Abs. 2 Satz 2 ; BAT § 29 B ;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn - 3 Ca 329/06 - 21.06.2006,

Berechnung des Vergleichsentgelts für Eheleute bei übergeleiteter Vollzeitbeschäftigung und nach BAT vergüteter Teilzeitbeschäftigung - keine ergänzende Auslegung trotz unbewusster Regelungslücke

LAG Hamm, Urteil vom 04.01.2007 - Aktenzeichen 17 Sa 1275/06

DRsp Nr. 2007/9698

Berechnung des Vergleichsentgelts für Eheleute bei übergeleiteter Vollzeitbeschäftigung und nach BAT vergüteter Teilzeitbeschäftigung - keine ergänzende Auslegung trotz unbewusster Regelungslücke

1. Das Problem, dass nicht der übergeleitete Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt ist sondern sein weiterhin dem BAT unterliegender Ehegatte, erfährt weder in § 5 Abs. 2 TVÜ-VKA noch in der Protokollnotiz eine Regelung.2. § 5 Abs. 2 TVÜ-VKA ist lückenhaft; der Vorschrift sind keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass die Tarifvertragsparteien bei der Bildung des Vergleichsentgeltes Arbeitnehmer schlechter stellen wollten als zuvor zur Zeit der Geltung des BAT oder sie die Schlechterstellung billigend in Kauf genommen haben, um ein anderes Tarifziel zu erreichen.3. Für eine unbewusste Lücke spricht, dass sich die Tarifvertragsparteien auch unter dem Gesichtspunkt der Teilzeitbeschäftigung um ein hohes Maß an Entgeltgerechtigkeit bemüht haben und der später abgeschlossene TVÜ-L in § 5 Abs. 2 Satz 2 eine Regelung für das vorliegende Problem enthält.4. Trotz Bejahung einer unbewussten Regelungslücke sieht sich die Kammer gehindert, diese im Sinne der klägerischen Rechtsauffassung zu füllen; der Kläger wird das Ergebnis der Nachverhandlungen der Tarifvertragsparteien abzuwarten haben.

Normenkette:

TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 ;