ArbG Köln, vom 11.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 22 Ca 127/06
Berechnung des ruhegeldfähigen Diensteinkommens bei vorzeitigem Ausscheiden - Auslegung einer durch Aufhebungsvertrag in Bezug genommenen Anpassungsklausel einer Betriebsvereinbarung zur Berechnung des ruhegehaltsfähigen Diensteinkommens
LAG Köln, Urteil vom 13.12.2006 - Aktenzeichen 3 Sa 894/06
DRsp Nr. 2007/9701
Berechnung des ruhegeldfähigen Diensteinkommens bei vorzeitigem Ausscheiden - Auslegung einer durch Aufhebungsvertrag in Bezug genommenen Anpassungsklausel einer Betriebsvereinbarung zur Berechnung des ruhegehaltsfähigen Diensteinkommens
Besteht im Zeitpunkt des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung zur vorzeitigen Auflösung von Arbeitsverhältnissen (55er - Regelung) die Vergütung der aktiven Mitarbeiter sowohl aus ruhegehaltsfähigen als auch aus solchen Bestandteilen, die nicht ruhegehaltsfähig waren, und stellen die Betriebspartner dann in einer kollektiven Regelung, bei der es um die Berechnung des ruhegeldfähigen Diensteinkommens der Arbeitnehmer geht, ausdrücklich auf die Vergütungstabelle als Berechnungsgrundlage ab, die als solche gerade dem ruhegehaltsfähigen Teil der Vergütung ausmacht, kann daraus nur zu schließen sein, dass allein die ruhegehaltsfähigen Vergütungsbestandteile in die Berechnung des ruhegeldfähigen Diensteinkommens der Mitarbeiter einfließen sollten; alles andere wäre systemwidrig.
Normenkette:
BetrVG § 77 ;
Tatbestand:
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