SG Leipzig, vom 06.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 AL 1070/04
Berechnung des Anspruchs auf Insolvenzgeld, Ende des Insolvenzgeld-Zeitraums bei mehreren Arbeitsverhältnissen
LSG Chemnitz, Urteil vom 30.04.2008 - Aktenzeichen L 1 AL 141/07
DRsp Nr. 2008/16905
Berechnung des Anspruchs auf Insolvenzgeld, Ende des Insolvenzgeld-Zeitraums bei mehreren Arbeitsverhältnissen
Bei mehreren Arbeitsverhältnissen beim selben Arbeitgeber, auch bei geringfügigen Nebenbeschäftigungen im Sinne des § 141 Abs. 1SGB III, endet der Insolvenzgeld-Zeitraum mit dem letzten Tag des letzten Arbeitsverhältnisses, sofern das Insolvenzereignis erst danach eintritt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]