Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 26.02.2015 -
Der Beklagte wird verurteilt,
1.an die Klägerin 200,00 € zuzüglich Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.01.2013 zu zahlen;
2.an die Klägerin 200,00 € zuzüglich Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.04.2013 zu zahlen;
3.an die Klägerin 200,00 € zuzüglich Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.07.2013 zu zahlen;
4.an die Klägerin 200,00 € zuzüglich Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.10.2013 zu zahlen;
5.an die Klägerin 200,00 € zuzüglich Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.01.2014 zuzahlen;
6. 7. 8. 9. - - - - - II. III.
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