SG Bremen, vom 03.05.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 KR 174/98
Berechnung der Vergütung bei einem straffreien Schwangerschaftsabbruch
BSG, Urteil vom 20.11.2001 - Aktenzeichen B 1 KR 31/00 R
DRsp Nr. 2002/2982
Berechnung der Vergütung bei einem straffreien Schwangerschaftsabbruch
1. Die Berechnung der Vergütung für die bei einem straffreien Schwangerschaftsabbruch aufgrund sozialer Indikation zu Lasten der Krankenkasse nach dem SchwHG erbrachten ärztlichen Leistungen ist in § 3 Abs 3 Satz 2 SchwHG ausdrücklich geregelt. Da somit eine "anderweitige bundesgesetzliche Regelung" iS des § 1 Abs 1GOÄ vorliegt, findet die GOÄ jedenfalls unmittelbar keine Anwendung. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 5a und aus § 11GOÄ. Beide Vorschriften treffen keine Aussage zur Anwendbarkeit der GOÄ, sondern setzen diese voraus und regeln für den jeweiligen Fall, nach welchen Sätzen des Gebührenverzeichnisses die Gebühren für die ärztlichen Leistungen zu berechnen sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]