Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 21.12.2012 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 741,60 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.07.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 55 %, die Beklagte zu 45 %.
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