Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 09. September 2010 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Berechnung der Aufstockungsleistungen bei Altersteilzeit.
Die Beklagte betreibt eine Spielbank im Kurhaus in A.
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