Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juni 2007 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Die Beteiligten streiten noch über die Höhe der bei der Rentenberechnung für die Zeit vom 1.5.1984 bis zum 30.11.1989 zu berücksichtigenden Einkünfte der Klägerin.
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