LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 03.04.2007
L 5 KA 560/07 ER-B
Normen:
SGB V § 83 Abs. 1 § 85 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 18.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KA 8285/06

Berechnung der Gesamtvergütung für vertragsärztliche Leistungen bei bereichsfremden Krankenkassen

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.04.2007 - Aktenzeichen L 5 KA 560/07 ER-B - Aktenzeichen L 5 KA 560/07

DRsp Nr. 2007/19946

Berechnung der Gesamtvergütung für vertragsärztliche Leistungen bei bereichsfremden Krankenkassen

Eine Krankenkasse muss auch die normativen Bestandteile eines Gesamtvertrags gegen sich gelten lassen, den ein Landesverband abgeschlossen hat, dem sie selbst nicht angehört. Das gilt auch dann, wenn dies zunächst zu überhöhten Abschlagszahlungen führt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 83 Abs. 1 § 85 Abs. 3 ;
Vorinstanz: SG Stuttgart, vom 18.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KA 8285/06