Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 24.08.2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 800,98 € brutto sowie 40,00 € netto zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB aus 800,98 € seit 24.05.2017 zu zahlen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird für die Beklagte nur bzgl. der Verzugspauschale von 40,00 € netto zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufung nur noch über einen Entgeltfortzahlungsantrag für den Zeitraum 13.02. bis 20.02.2017 sowie Zahlung der Verzugspauschale von 40,00 €.
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