SG Reutlingen, vom 05.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 AL 2831/99
Beratungsstellenleiter für den Lohnsteuer Hilfe-Ring abhängige Beschäftigung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.2001 - Aktenzeichen L 5 AL 96/01
DRsp Nr. 2006/11328
Beratungsstellenleiter für den Lohnsteuer Hilfe-Ring abhängige Beschäftigung
Bei der Tätigkeit als Beratungsstellenleiter für den Lohnsteuer-Hilfe-Ring Deutschland eV liegt eine Beschäftigung iS von § 7SGB IV vor und keine selbständige Tätigkeit. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]