SG Oldenburg (Oldenburg) - S 5 RA 272/03 - 14.02.2007,
Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers bei der Neubewertung der Kindererziehungszeiten infolge der Änderung des § 70 Abs. 2 SGB VI zum 1.7.1998
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 08.02.2008 - Aktenzeichen L 2 R 144/07
DRsp Nr. 2008/9002
Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers bei der Neubewertung der Kindererziehungszeiten infolge der Änderung des § 70 Abs. 2SGB VI zum 1.7.1998
Neben der Pflicht der Rentenversicherungsträger zur Spontanberatung, die einen konkreten Anlass und die Kenntnis der Umstände voraussetzen, die auf einen Beratungsbedarf auch ohne konkretes Beratungsersuchen schließen lassen, steht die Pflicht zur Beratung, deren Anlass sich bereits aus dem vorhandenen Datenbestand ergibt (hier: Neubewertung infolge der Änderung des § 70 Abs. 2SGB VI zum 1.7.1998 für Bezieher von Erwerbsunfähigkeitsrenten mit Kindererziehungszeiten, Wechsel in die Altersrente nach § 37SGB VI bei Vollendung des 60. Lebensjahres). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]