Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Marburg vom 12. Februar 2010 -
Die Beteiligte zu 2) wird verurteilt, an die Beteiligte zu 1) EUR 14.937,83 (in Worten: Vierzehntausendneunhundertsiebenunddreißig und 83/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. Juni 2009 zu zahlen. Der darüber hinausgehende Antrag der Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen. Im Übrigen wird die Beschwerde der Beteiligten zu 2) zurückgewiesen.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird ebenfalls zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird für die Beteiligte zu 1) zugelassen, soweit ihr Antrag im Umfang von EUR 102.193,87 nebst Zinsen zurückgewiesen worden ist. Im Übrigen und für die Beteiligte zu 2) wird die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen.
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