SG Darmstadt, vom 08.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 41/05
Benennung einer zumutbaren Verweisungstätigkeit bei der Beendigung der Verletztengeldzahlung in der gesetzlichen Unfallversicherung
LSG Hessen, Urteil vom 23.10.2007 - Aktenzeichen L 3 U 24/07
DRsp Nr. 2008/8918
Benennung einer zumutbaren Verweisungstätigkeit bei der Beendigung der Verletztengeldzahlung in der gesetzlichen Unfallversicherung
Voraussetzung für die Beendigung der Verletztengeldzahlung nach § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 1SGB VII ist die Benennung einer konkreten zumutbaren Verweisungstätigkeit. Dabei ist auch ein ungelernter Arbeiter nicht breit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]