LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 17.07.1995
L 11 J 1829/94
Normen:
RVO § 1247 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Ulm, vom 17.06.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 5 J 444/94

Benennung einer Verweisungstätigkeit bei Erwerbsunfähigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.1995 - Aktenzeichen L 11 J 1829/94

DRsp Nr. 2006/25405

Benennung einer Verweisungstätigkeit bei Erwerbsunfähigkeit

Für die Beurteilung, ob ein Versicherter der Gruppe mit dem Leitbild des angelernten Arbeiters im unteren Bereich oder der Gruppe mit dem Leitbild des ungelernten Arbeiters berufs- oder erwerbsunfähig ist, die konkrete Benennung von Verweisungstätigkeiten nicht erforderlich, wenn er seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben und auch sonst nur noch leichte körperliche Arbeiten mit weiteren Einschränkungen verrichten kann. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 1247 Abs. 2 ;
Vorinstanz: SG Ulm, vom 17.06.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 5 J 444/94