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Streitig ist die Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU), hilfsweise wegen Berufsunfähigkeit (BU).
Der im Jahre 1946 geborene Kläger ist kroatischer Staatsbürger und wohnt in Kroatien. Er hat keinen Beruf gelernt und war in seiner Heimat in der Zeit vom 1. März 1964 bis zum 21. August 1969 als Transportarbeiter beschäftigt. Danach war er bis zum 3. Januar 1992 in der Bundesrepublik Deutschland versicherungspflichtig tätig, zuletzt ab 1977 als Holzindustriearbeiter.
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