1. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 26.11.2014 - 4 Ca 99/14 - wird im noch rechtshängigen Umfang zurückgewiesen.
Das erstinstanzliche Urteil wird zur Klarstellung wie folgt gefasst:
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger eine weitere Sonderzahlung gemäß §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|