Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 8. Juli 2021 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 24. Juni 2020 (
Die Klägerin trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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