LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.08.2007
L 7 AL 1160/07
Normen:
SGB III § 132 Abs. 2 S. 1 § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 § 132 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 § 35 Abs. 2 S. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 25.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 AL 1883/06

Bemessung des Arbeitslosengeldes, Zuordnung zu Qualifikationsgruppen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007 - Aktenzeichen L 7 AL 1160/07

DRsp Nr. 2007/19900

Bemessung des Arbeitslosengeldes, Zuordnung zu Qualifikationsgruppen

Bei der Frage, auf welche für die Einstufung in die Qualifikationsgruppen des § 132 Abs. 2 SGB III maßgebliche Beschäftigung sich die Vermittlungsbemühungen in erster Linie zu erstrecken hat, ist zu berücksichtigen, dass § 132 SGB III im Gegensatz zu der Vorgängerregelung in § 112 Abs. 7 AFG keine Vermittlungskriterien benennt, welche bei der Vermittlung zwingend zu berücksichtigen wären. Die maßgeblichen Gesichtspunkte sind daher in erster Linie den gesetzlichen Regelungen zur Arbeitsvermittlung in den §§ 35 ff. SGB III und den Gesetzesmaterialien zu entnehmen und nicht nach den Kriterien des § 112 Abs. 7 AFG zu bestimmen. Im gerichtlichen Verfahren ist die hierbei von der Arbeitsverwaltung zu treffende Prognoseentscheidung voll überprüfbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette: