SG Stuttgart, vom 30.10.1995 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 3389/93
Bemessung der MdE bei Lärmschwerhörigkeit
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.1997 - Aktenzeichen L 7 U 29/96
DRsp Nr. 2006/23833
Bemessung der MdE bei Lärmschwerhörigkeit
Ohrgeräusche können zusammen mit der Lärmschwerhörigkeit auftreten und ein Symptom des lärmgeschädigten Innenohres sein. In Einzelfällen ist ein MdE-Zuschlag gerechtfertigt, wenn Hochtongeräusche glaubhaft als sehr belästigend geschildert werden und sie sich durch audiometrische Verdeckungstests objektivieren lassen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]