BSG - Urteil vom 12.04.2000
B 9 SB 3/99 R
Normen:
SGG § 54 Abs. 1, § 103 ; SchwbG § 3 Abs. 1 S. 3, § 4 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LSG Stuttgart - L 11 SB 2050/97 - 18.02.1999,
SG Karlsruhe, vom 12.08.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Vs 273/93

Bemessung der GdB bei nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung

BSG, Urteil vom 12.04.2000 - Aktenzeichen B 9 SB 3/99 R

DRsp Nr. 2000/7972

Bemessung der GdB bei nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung

1. Die von einem regelwidrigen Zustand ausgehende Funktionsbeeinträchtigung ist bei der Bemessung des GdB zu berücksichtigen, wenn ihre Dauer prognostisch sechs Monate überschreitet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 54 Abs. 1, § 103 ; SchwbG § 3 Abs. 1 S. 3, § 4 Abs. 1 ;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über die Schwerbehinderteneigenschaft der Klägerin.