SG Karlsruhe, vom 12.08.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Vs 273/93
Bemessung der GdB bei nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung
BSG, Urteil vom 12.04.2000 - Aktenzeichen B 9 SB 3/99 R
DRsp Nr. 2000/7972
Bemessung der GdB bei nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung
1. Die von einem regelwidrigen Zustand ausgehende Funktionsbeeinträchtigung ist bei der Bemessung des GdB zu berücksichtigen, wenn ihre Dauer prognostisch sechs Monate überschreitet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]