Bemessung der Beiträge bei beitragspflichtigen Einnahmen unterhalb der Gleitzone aufgrund eines Bestandsschutzes wegen einer persönlichen Entscheidung zur Versicherungspflicht
SG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2008 - Aktenzeichen S 5 KR 6070/06
DRsp Nr. 2008/9260
Bemessung der Beiträge bei beitragspflichtigen Einnahmen unterhalb der Gleitzone aufgrund eines Bestandsschutzes wegen einer persönlichen Entscheidung zur Versicherungspflicht
Auf einen Beschäftigten mit einem Arbeitsentgelt unterhalb der Gleitzone, der aus Bestandsschutzgründen aufgrund einer persönlichen Entscheidung der Versicherungspflicht unterliegt, finden die Regelungen über die Beitragsbemessung in der Gleitzone keine analoge Anwendung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]