Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 4. November 2014 wird abgelehnt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 25.819,56 Euro festgesetzt.
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