Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
I. Mit rechtskräftigem Urteil vom 12. November 2015 verpflichtete der 11. Senat des Thüringer Landessozialgerichts den Kläger zur Tragung der Kosten des Verfahrens und setzte den Streitwert auf 2.500.000,00 Euro fest.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|