Das Sozialgericht Köln wird zum zuständigen Gericht bestimmt.
I
Die klagende Erbengemeinschaft Dr. F. M./Dr. G. M. wendet sich gegen den Bescheid des Beklagten vom 20.12.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5.8.2014 bezüglich einer Beitragsumlage für die Jahre 2009 und 2010. In der Rechtsbehelfsbelehrung des Widerspruchsbescheides vom 5.8.2014 wird darauf hingewiesen, dass gegen diesen Bescheid vor dem SG Koblenz Klage erhoben werden könne.
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