I
Der 1989 geborene Kläger ist Schüler einer allgemeinbildenden Schule und freiwilliges Mitglied der beklagten Krankenkasse. Sein Vater und Prozeßbevollmächtigter im vorliegenden Verfahren ist selbständiger Rechtsanwalt und privat krankenversichert. Seine Mutter ist aufgrund ihrer Teilzeitbeschäftigung, die sie bei ihrem Ehemann und Vater des Klägers ausübt (monatliches Entgelt 680 DM), pflichtversichert und Mitglied der Beklagten. Der Kläger zahlt aufgrund der Satzung der Beklagten Beiträge, die nach (fiktiven) beitragspflichtigen Einnahmen in Höhe von einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße bemessen werden; diese Regelung entspricht § 240 Abs 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|