Beitragspflichtige Versorgungsbezüge für die freiwillige Krankenversicherung von Ruhestandsbeamten
BSG, Urteil vom 17.12.1996 - Aktenzeichen 12 RK 5/96
DRsp Nr. 1997/4520
Beitragspflichtige Versorgungsbezüge für die freiwillige Krankenversicherung von Ruhestandsbeamten
1. Der kindbezogene Teil des Ortszuschlags gehört bei freiwillig versicherten Ruhestandsbeamten auch dann zu den beitragspflichtigen Versorgungsbezügen, wenn die Kinder nicht familienversichert sind (Anschluß an BSG vom 30.3.1995 - 12 RK 11/94 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 20). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]