Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.12.2021 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Beitragspflicht von Leistungen aus einer privat finanzierten Rentenversicherung.
Der 0000 geborene Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.01.2014 im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gesetzlich krankenversichert.
1.) 2.)
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