Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit steht zwischen den Beteiligten, ob eine dem Kläger gewährte Kapitalleistung aus der betrieblichen Altervorsorge der Beitragspflicht in der Krankenversicherung unterliegt.
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