Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 8. November 2018 –
Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 29. Juni 2017 –
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 45.363,00 EUR (in Worten: Fünfundvierzigtausenddreihundertdreiundsechzig und 0/100 Euro) zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Beiträgen zu den Sozialkassen des Baugewerbes.
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