BSG - Urteil vom 31.03.1992
4 RLw 9/91
Normen:
GAL § 3c Abs. 6, § 14, § 27 Abs. 1; SozSichAbk CAN Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1;
Fundstellen:
SozR 3-5850 § 3e Nr. 2

Beitragspflicht nach § 27 GAL für einen nach Kanada ausgewanderten ehemaligen landwirtschaftlichen Unternehmer

BSG, Urteil vom 31.03.1992 - Aktenzeichen 4 RLw 9/91

DRsp Nr. 1998/7607

Beitragspflicht nach § 27 GAL für einen nach Kanada ausgewanderten ehemaligen landwirtschaftlichen Unternehmer

1. Für einen nach Kanada ausgewanderten ehemaligen landwirtschaftlichen Unternehmer besteht grundsätzlich weder eine Beitragspflicht nach § 27 GAL noch ein Anspruch auf Beitragszuschuß nach § 3c Abs. 6 GAL.2. § 27 Abs 1 GAL regelt eine Versicherungspflicht auf Antrag, nicht die Begründung eines freiwilligen Versicherungsverhältnisses: Zwar steht dem landwirtschaftlichen Unternehmer frei, die Weiterversicherungserklärung abzugeben. Geschieht dies, tritt Versicherungspflicht mindestens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres ein. Die freie Ausübung des Gestaltungsrechts durch Abgabe einer unwiderruflichen Erklärung begründet also ein Pflichtversicherungsverhältnis zur LAK. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GAL § 3c Abs. 6, § 14, § 27 Abs. 1; SozSichAbk CAN Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1;

Gründe:

I. Streitig ist die Gewährung eines Beitragszuschusses.