Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lüneburg vom 21. April 2010 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert des Klage- und des Berufungsverfahrens wird auf jeweils 325,00 Euro festgesetzt.
Streitig ist, ob die Klägerin beitragspflichtiges Mitglied in der beklagten Berufsgenossenschaft ist.
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