Streitig ist, ob eine Zusatzrente in der Krankenversicherung beitragspflichtig ist.
Die 1913 geborene Klägerin war seit 1941 bis zum Rentenalter als Krankenschwester bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt oder selbständig tätig. Ebenfalls seit 1941 gehörte sie der Caritas-Schwesternschaft an.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|