Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 7. Mai 2008 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten auch der Berufung.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist eine Beitragsnachforderung aufgrund Betriebsprüfung.
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