SG Lüneburg, vom 09.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KR 121/04
Beitragspflicht einer kapitalisierten Lebensversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.04.2007 - Aktenzeichen L 4 KR 373/04
DRsp Nr. 2007/20373
Beitragspflicht einer kapitalisierten Lebensversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
1. Beim Bezug von Versorgungsbezügen durch ein Mitglied der Krankenversicherung der Rentner aus einer Lebensversicherung die kapitalisiert werden, hängt die Beitragspflicht dieser kapitalisierten Lebensversicherung von einer von vornherein vor Eintritt des Versicherungsfalles vereinbarten Kapitalzahlung ab.2. Die Umwandlung der Altersrente für Schwerbehinderte in eine Regelaltersrente hat nicht den Eintritt eines neuen Versicherungsfalls zur Folge. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]