Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Cottbus vom 22. November 2018 aufgehoben. Der Bescheid der Beklagten vom 12. Mai 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. August 2016 wird aufgehoben, soweit darin eine Beitragsnachforderung in Höhe von 3.023,29 Euro für die Monate September 2015 bis April 2016 erhoben wird. Die Beklagten haben die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das gesamte Verfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen eine Beitragsnachforderung in Höhe von 3.023,29 Euro für die Monate September 2015 bis April 2016.
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