Das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 1. Oktober 2008 wird aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über die neue Beitragsfeststellung an dieses Gericht zurückverwiesen.
Der Streitwert wird für alle Instanzen auf 94.126,16 Euro festgesetzt.
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Umstritten ist die Nacherhebung von Beiträgen.
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